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Betriebskosten - Angemessenheit der Aufwendungen für die Hausbetreuung

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2006/539Zak 2006, 317 Heft 16 v. 19.9.2006

MRG §§ 23, 49c Abs 5

Unabhängig davon, wie der Vermieter die Hausbetreuung organisiert, dürfen den Mietern nach § 23 MRG idF WRN 2000 nur die angemessenen Kosten verrechnet werden. Eine Überwälzung fiktiver Hausbesorgerkosten kommt nicht mehr in Betracht. Zur Angemessenheit der vom Vermieter aufgewendeten Beträge müssen besondere Feststellungen getroffen werden.

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