ABGB § 879 Abs 3
KSchG § 6 Abs 1 Z 1
Die 10-jährige Bindung eines Verbrauchers an den Mietvertrag über eine Telekommunikationsanlage (Telefonanlage) muss weder gegen das Verbot von unangemessen langen Bindungsfristen (§ 6 Abs 1 Z 1 KSchG) verstoßen noch eine gröblich benachteiligende AGB-Klausel iSd § 879 Abs 3 ABGB darstellen.