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Unregelmäßige Servitut kann durch Bestandnehmer ausgeübt werden

RechtsprechungSachenrechtZak 2006/531Zak 2006, 314 Heft 16 v. 19.9.2006

ABGB § 479

Der Grundsatz, dass die Grunddienstbarkeit durch den Pächter oder sonst Nutzungsberechtigten ausgeübt werden kann, gilt auch für eine unregelmäßige Servitut.

OGH 21. 6. 2006, 7 Ob 58/06i

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