ABGB § 1072
GBG §§ 3, 74
Das Vorkaufsrecht muss zwar auf der gesamten Liegenschaft einverleibt werden, es kann sich aber inhaltlich auf einzelne Grundstücke der Liegenschaft beschränken.
ABGB § 1072
GBG §§ 3, 74
Das Vorkaufsrecht muss zwar auf der gesamten Liegenschaft einverleibt werden, es kann sich aber inhaltlich auf einzelne Grundstücke der Liegenschaft beschränken.