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Aufenthaltsrecht im Wald und Felsklettern

RechtsprechungSachenrechtZak 2006/498Zak 2006, 294 Heft 15 v. 5.9.2006

ForstG § 33 Abs 1

ABGB § 523

Das Recht, sich in einem Wald zu Erholungszwecken aufzuhalten (§ 33 Abs 1 ForstG), deckt jedenfalls nicht das Anlegen von 44 Kletterrouten und das Anbringen von 500 Bohrhaken in einer Felswand durch einen einzelnen Kletterer.

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