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Aufrechnung gegen Unterhaltsforderungen - rechtlicher Zusammenhang

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/496Zak 2006, 293 Heft 15 v. 5.9.2006

ABGB §§ 140, 1438

EO § 290a Abs 1 Z 10, § 293 Abs 3

Gesetzliche Unterhaltsansprüche sind beschränkt pfändbare Forderungen. Eine Aufrechnung gegen den unpfändbaren Forderungsteil ist nur unter einer der Voraussetzungen des § 293 Abs 3 EO möglich, zB im Fall eines rechtlichen Zusammenhangs zwischen dem Unterhaltsanspruch und der Gegenforderung.

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