JN §§ 40a, 114
Über gesetzliche Unterhaltsansprüche von minder- wie volljährigen Kindern ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Erfasst sind sowohl die Festsetzung, Erhöhung und Herabsetzung als auch die Feststellung des Erlöschens der Unterhaltspflicht, auch für vergangene Zeiträume.