Die Kategoriebeträge im MRG haben sich dem VPI entsprechend erhöht (Kundmachung der BMJ in BGBl II 2006/296 vom 9. 8. 2006). Die neuen Beträge, die in der letzten Spalte der folgenden Tabelle angegeben sind, sind seit 1. 9. 2006 mietrechtlich wirksam.