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Zur Streitgenossenschaft nach der EuGVVO

ThemaA. Univ.-Prof. Dr. Alfred BurgstallerZak 2006/490Zak 2006, 289 Heft 15 v. 5.9.2006

Der EuGH hat zuletzt zwei Entscheidungen gefällt, welche sich mit dem Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art 6 Abs 1 EuGVVO oder EuGVÜ befassen.

Art 6 EuGVVO

„Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann auch verklagt werden:

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