Der Artikel befasst sich mit den gewährleistungs- und schadenersatzrechtlichen Folgen von Reisemängeln bei Winterurlauben. Ua vertritt der Autor die Ansicht, dass der Reiseveranstalter nur dann gewährleistungsrechtlich für Schneemangel einzustehen hat, wenn er mit Schnee-sicherheit wirbt. Ansonsten falle ein schneearmer Winter in das allgemeine Lebensrisiko des Reisenden.