ABGB § 189 Abs 2, § 281 Abs 1, § 282 Abs 1
Ein Angehöriger des Betroffenen (hier: Sohn) ist keine „besonders geeignete Person“ iSd § 189 Abs 2 ABGB, die die Sachwalterschaft auch gegen ihren Willen übernehmen müsste.
LG Feldkirch 18.05.2006, 2 R 125/06g