vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhaltsvorschuss - auch im Rückersatzverfahren kein Kostenersatz

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/461Zak 2006, 274 Heft 14 v. 8.8.2006

UVG §§ 9 Abs 2, 10, 21, 22 Abs 1, § 23

AußStrG nF: § 78, 101 Abs 2

Auch nach dem neuen Außerstreitrecht gibt es im Unterhaltsvorschussverfahren keinen Kostenersatz. Dies gilt sowohl im Gewährungs- als auch im Rückersatzverfahren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!