MRG § 15a Abs 1, § 17 Abs 2
Nischen in der Wand, die nicht vom Boden bis zur Decke reichen, zählen selbst dann nicht zur Nutzfläche, wenn sie im Einzelfall wirklich benützt werden können (hier: acht Nischen mit einer Gesamtfläche von 3,34 m2).
Die Rechtsansicht, ein Badezimmer, das nur über die Küche entlüftetwerden kann, sei keine zeitgemäße Badegelegenheit(Voraussetzung für die Ausstattungskategorien A und B), ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses mangels erheblicher Rechtsfrage).