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Aufhebung eines Kodizills durch ein späteres Testament?

RechtsprechungErbrechtZak 2006/435Zak 2006, 255 Heft 13 v. 25.7.2006

ABGB § 713

Die Errichtung eines Testaments lässt ein früheres Kodizill unberührt, wenn die Auslegung der neuen letztwilligen Verfügung nicht auf einen Aufhebungswillen schließen lässt. Bei der Auslegung sind auch andere mündliche und schriftliche Äußerungen des Erblassers sowie sein Verhalten gegenüber den Bedachten zu berücksichtigen.

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