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Erneute Wegweisung nach Ablauf der Maximalgeltungsdauer von drei Monaten

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/433Zak 2006, 254 Heft 13 v. 25.7.2006

EO § 382b Abs 4

Wenn zwischen den Parteien kein Verfahren auf Scheidung, Aufteilung oder Klärung der Benützungsverhältnisse an der Wohnung anhängig ist, beschränkt § 382b Abs 4 EO die Geltungsdauer der einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt in der Familie (Wegwei-

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