Der Rat hat am 30. 6. 2006 einen Gemeinsamen Standpunkt zum Erlass der VO des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens angenommen. Ziel der VO ist es, grenzüberschreitende Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen zu vereinfachen und zu beschleunigen und einen freien Verkehr Europäischer Zahlungsbefehle in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen.