Am 13. 7. 2006 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2006 (FamRÄG 2006) beschlossen. Die wesentlichen Punkte des Gesetzesvorschlags sind die Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht auf Stiefkinder, die Abschaffung überholter eherechtlicher Institute wie der Morgengabe, der Widerlage und des Heiratsguts (der Ausstattungsanspruch bleibt erhalten) sowie die grundsätzliche Anerkennung von in Notariatsaktsform geschlossenen Vorausvereinbarungen über die Ehewohnung und das eheliche Vermögen im Aufteilungsverfahren. Die im Begutachtungsentwurf (siehe Zak 2006/315) vorgesehene geschlechtsunabhängige Definition der Lebensgemeinschaft ist am Widerstand der ÖVP gescheitert.