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Verzugszinssatz nach § 1333 Abs 2 ABGB

In aller KürzeZak 2006/421Zak 2006, 242 Heft 13 v. 25.7.2006

Da der Basiszinssatz am 27. 4. 2006 um einen halben Prozentpunkt auf 1,97 % gestiegen ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 1333 Abs 2 ABGB (für Geldforderungen zwischen Unternehmern) im Zeitraum 1. 7. 2006 bis 31. 12. 2006 9,97 %.

Ab In-Kraft-Treten der Handelsrechtsreform am 1. 1. 2007 wird dieser erhöhte Verzugszinssatz inhaltlich unverändert in § 352 UGB zu finden sein.

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