Mit dem am 1. 7. 2006 in Kraft getretenen SchiedsRÄG 2006 (BGBl I 2006/7) wurde das österreichische Schiedsverfahrensrecht nach dem Vorbild des UNCITRAL-Modellgesetzes grundlegend neu gestaltet (siehe dazu etwa Frauenberger-Pfeiler, Das neue Schiedsrecht I und II, Zak 2005, 63 und 83). Dahinter steht nach den Gesetzesmaterialien unter anderem die Absicht, „Österreich zu einem attraktiven Schiedsort zu machen“.