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Abgrenzung zwischen Leihe und Bestandvertrag - Überlassung einer Eigentumswohnung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/401Zak 2006, 233 Heft 12 v. 4.7.2006

ABGB §§ 971, 981, 1090

Wesentliches Unterscheidungsmerkmal des Leihvertrags zum Bestandvertrag ist die Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung. Allerdings liegt - sofern die Parteienabsicht nicht auf die Begründung eines Bestandverhältnisses gerichtet ist - Leihe vor, wenn das vereinbarte Entgelt so niedrig ist, dass es gegenüber dem Wert der Benützung praktisch nicht ins Gewicht fällt.

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