In Fortsetzung des Beitrags Zak 2005, 68, in dem zusätzlich die aktuelle Judikatur zur verhandlungsfreien Zeit dargestellt ist, wird im Folgenden die Fristenberechnung in Zusammenhang mit der verhandlungsfreien Zeit von 15. 7. bis 25. 8. 2006 behandelt.
1. Fristentabelle