Mit der Wohnrechtsnovelle 20062) hat der Gesetzgeber auch das WEG nach nur vier Jahren geändert, teilweise ohne dem OGH die Möglichkeit zu geben, Recht sprechen zu können. Im nachfolgenden Teil werden die wichtigsten Änderungen kurz dargestellt und erläutert.
1. Erweiterung der WE-Tauglichkeit