Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die erst dann wirksam werden soll, wenn er im Behandlungszeitpunkt nicht mehr einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. Sie ist nach umfassender ärztlicher Aufklärung vor einem Rechtsanwalt, Notar oder einem rechtskundigen Patientenvertreter unter Belehrung über die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit zu errichten und nach Ablauf von fünf Jahren zu erneuern. Werden alle Formvorschriften eingehalten, so bindet sie Ärzte und alle anderen Beteiligten.