vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pass- und Visumerfordernisse

In aller KürzeZak 2006/390Zak 2006, 222 Heft 12 v. 4.7.2006

Mit der Frage, ob ein Reisebüro haftet, wenn es den Kunden vor der Buchung nicht über Pass- und Visumerfordernisse aufklärt, befasste sich der deutsche BGH im Urteil X ZR 198/04. Er unterschied dabei zwischen dem Vertragsverhältnis mit dem Reisebüro und dem Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter, für den das Reisebüro als Erfüllungsgehilfe tätig wird. Sofern zwischen dem Reisebüro und dem Kunden überhaupt ein eigener Vertrag zustande komme, sei dieser auf die Beratung bei der Auswahl der Reise und auf die Aufklärung über die dafür maßgeblichen Umstände (Lage, Klima, touristische Angebote, Hotel, Transport, Reisepreis usw) beschränkt. Da Reisepass- und Visum-pflichten für die Auswahl der Reise idR keine Rolle spielen würden, gehöre die Information darüber nicht zur Auswahlberatung, sondern zu den Pflichten des Reiseveranstalters aus dem Reisevertrag.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!