EuGVÜ: Art 16 Abs 1 lit a
Immissionsabwehrklagen können nicht am ausschließlichen Gerichtsstand des Art 16 Abs 1 lit a EuGVÜ für Klagen über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen eingebracht werden.
EuGVÜ: Art 16 Abs 1 lit a
Immissionsabwehrklagen können nicht am ausschließlichen Gerichtsstand des Art 16 Abs 1 lit a EuGVÜ für Klagen über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen eingebracht werden.