vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Bestellung des Zwangsverwalters während des Exekutionsaufschubs

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2006/374Zak 2006, 217 Heft 11 v. 20.6.2006

EO § 42 Abs 1 Z 5, § 99 Abs 1, § 109 Abs 1

Während der Aufschiebung der Exekution durch Zwangsverwaltung (hier: bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Impugnationsprozesses) darf der Zwangsverwalter nicht bestellt werden. Wenn der Exekutionsaufschub hingegen erst nach Bestellung des Zwangsverwalters wirksam wird, behält dieser Stellung und Befugnisse, darf aber den Verwaltungserlös nicht verteilen und ausfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!