ZPO § 63
Wenn trotz Belehrung wiederholt Verfahrenshilfeanträge ohne neue Tatsachenvorbringen zur Erhebung unzulässiger Rechtsmittel eingebracht werden, kann eine Beschlussfassung unterbleiben.
OLG Wien 16.02.2006 14 R 163/05a
ZPO § 63
Wenn trotz Belehrung wiederholt Verfahrenshilfeanträge ohne neue Tatsachenvorbringen zur Erhebung unzulässiger Rechtsmittel eingebracht werden, kann eine Beschlussfassung unterbleiben.
OLG Wien 16.02.2006 14 R 163/05a