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Arzthaftung nach der ungewollten Geburt eines behinderten Kindes

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/365Zak 2006, 214 Heft 11 v. 20.6.2006

ABGB § 1295 Abs 1

Wenn die Schwangerschaft bei richtiger Aufklärung der Mutter abgebrochen worden wäre, kann der behandelnde Arzt aufgrund seines Beratungsfehlers für den vollen Unterhalt des behinderten Kindes haften, nicht nur für die behinderungsbedingten Mehrkosten.

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