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Einstweilige Verfügung über Sanierungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug?

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2006/364Zak 2006, 214 Heft 11 v. 20.6.2006

EO § 381 Z 2

WEG § 30 Abs 3

Den Wohnungseigentümern kann nicht mit einstweiliger Verfügung nach § 381 Z 2 EO die Gesamtsanierung des Daches wegen Einsturzgefahr aufgetragen werden. Diese Regelungsverfügung kommt nämlich von vornherein nur für provisorische Maßnahmen in Betracht, die wieder rückgängig gemacht werden können.

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