Die E bejaht Schadenersatz bei „wrongful birth“ eines behinderten Kindes. Mutter oder Vater wollen vom Arzt Ersatz für den Unterhaltsaufwand, weil sie bei rechtmäßigem Verhalten des Beklagten kein Kind und damit keinen Aufwand hätten. Der OGH bejaht nun - über SZ 72/91 hinaus - nicht nur den Ersatz des behinderungsbedingten Mehraufwandes, sondern auch den des Basisunterhaltes.