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Kosten eines Privatgutachtens - Geltendmachung im Rahmen des Prozesskostenersatzes

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/335Zak 2006, 199 Heft 10 v. 30.5.2006

ZPO § 41

ABGB § 1333 Abs 3

Der mit dem ZinsRÄG eingeführte materiell-rechtliche Schadenersatzanspruch des § 1333 Abs 3 ABGB beschränkt sich auf außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungskosten. Sonstige vorprozessuale Kosten - wie zB die Kosten eines Privatgutachtens - müssen weiterhin im Rahmen des prozessualen Kostenersatzanspruchs geltend gemacht werden, solange Akzessorietät zum Hauptanspruch besteht.

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