AHG § 1
FMABG § 3 Abs 1
Weder die Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) noch die an deren Stelle getretene Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) sind Rechtsträger iSd AHG. Für das hoheitliche Verhalten ihrer Organe haftet der Bund im Rahmen der Amtshaftung als Rechtsträger.