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Amtshaftung für die Organe der Finanzmarktaufsichtsbehörde

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/331Zak 2006, 197 Heft 10 v. 30.5.2006

AHG § 1

FMABG § 3 Abs 1

Weder die Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) noch die an deren Stelle getretene Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) sind Rechtsträger iSd AHG. Für das hoheitliche Verhalten ihrer Organe haftet der Bund im Rahmen der Amtshaftung als Rechtsträger.

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