vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Miteigentum - Abbruch des Hauses gegen den Willen eines Minderheitseigentümers

RechtsprechungSachenrechtZak 2006/322Zak 2006, 194 Heft 10 v. 30.5.2006

ABGB §§ 828, 834, 835

Substanzveränderungen am Gemeinschaftsgut setzen als Verfügungshandlungen Einstimmigkeit der Miteigentümer voraus (hier: Abbruch des Wohnhauses). Die fehlende Zustimmung der Minderheit kann hier - anders als bei Verwaltungshandlungen - nicht im Außerstreitverfahren, sondern nur im streitigen Rechtsweg ersetzt werden. Die §§ 834 f ABGB sind dabei sinngemäß anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!