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Sanierungsgewinne fallen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/321Zak 2006, 194 Heft 10 v. 30.5.2006

ABGB § 140

EStG § 36

Sanierungsgewinne iSd § 36 EStG, die aus einem insolvenzrechtlichen Schulderlass (hier: Zwangsausgleich) resultieren, fallen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage, weil es sich um keine tatsächlichen, dem Unterhaltsschuldner effektiv zur Verfügung stehenden Einnahmen handelt.

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