ZPO § 245
RATG § 23
Für die Erschleichung eines Zahlungsbefehls reicht es aus, dass die Angaben auch nur hinsichtlich eines Teils der Haupt- oder Nebenforderung unrichtig bzw unvollständig sind.
ZPO § 245
RATG § 23
Für die Erschleichung eines Zahlungsbefehls reicht es aus, dass die Angaben auch nur hinsichtlich eines Teils der Haupt- oder Nebenforderung unrichtig bzw unvollständig sind.