ABGB § 1295 Abs 1
Wenn der Ehegatte des Verletzten nach dem Unfall Pflegeurlaub nimmt und sein Arbeitgeber ihm in diesem Zeitraum den Lohn fortzahlt, ist die Lohnfortzahlung kein Fall bloßer Schadensverlagerung. Daher kann der Arbeitgeber vom Schädiger nicht im Rahmen einer Drittschadensliquidation Schadenersatz erlangen.