ABGB § 1096 Abs 1
Nicht nur bei einer Wohnung, sondern auch bei einem Geschäftslokal rechtfertigt eine gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser die Minderung des Mietzinses. Dass die Grenzwerte der Trinkwasser-V geringfügig überschritten werden, reicht dabei nicht aus; es muss über einen relevanten Zeitraum eine Gesundheitsgefahr bestehen.