Stand: Regierungsvorlage 7. 11. 2005 (1169 BlgNR 22. GP)
Von zahlreichen kleineren Änderungen des Berufsrechts abgesehen, die zum Teil schon am 1. 1. 2006 in Kraft treten sollen, soll das Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 (BRÄG 2006) vor allem ab 1. 1. 2007 die Basis für die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs schaffen.