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Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006

GesetzgebungZak 2005/79Zak 2005, 52 Heft 3 v. 1.12.2005

Stand: Regierungsvorlage 7. 11. 2005 (1169 BlgNR 22. GP)

Von zahlreichen kleineren Änderungen des Berufsrechts abgesehen, die zum Teil schon am 1. 1. 2006 in Kraft treten sollen, soll das Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 (BRÄG 2006) vor allem ab 1. 1. 2007 die Basis für die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs schaffen.

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