Der Autor schließt sich der OGH-Rsp an, die typische Bestandverhältnisse in Einkaufszentren nicht als Geschäftsraummiete, sondern als Unternehmenspacht qualifiziert (zB 6 Ob 154/02v = ZRInfo 2003/186), und versucht die Gegenargumente von Reich-Rohrwig (FS Koppensteiner 629) und Vonkilch (wobl 2005, 105) zu widerlegen. Diese Problematik war in diesem Jahr schon mehrfach Gegenstand von juristischen Abhandlungen, wobei Iro (RdW 2005, 666), Vonkilch (siehe oben) und Würth (wobl 2005, 228) für Miete sowie Jud (wobl 2005, 121) und Karollus/Lukas (wbl 2005, 341) für Pacht eintreten.