Zu 1 Ob 30/05a = ZRInfo 2005/270: Eine wirksam erfolgte Vertragsauflösung wegen eines qualifizierten Zahlungsrückstands wird nicht nachträglich unwirksam, wenn der Schuldner den Rückstand später mit einer älteren eigenen Forderung aufrechnet.
Zu 1 Ob 30/05a = ZRInfo 2005/270: Eine wirksam erfolgte Vertragsauflösung wegen eines qualifizierten Zahlungsrückstands wird nicht nachträglich unwirksam, wenn der Schuldner den Rückstand später mit einer älteren eigenen Forderung aufrechnet.