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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung von Vertragsentwurf und Vertrag

RechtsprechungFamilienrechtZak 2005/50Zak 2005, 34 Heft 2 v. 15.11.2005

ABGB § 154

AußStrG aF: § 9

Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines Vertrags kann nur ausdrücklich mit Beschluss erfolgen.

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