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Keine Vermittlung von Unterhaltsvorschüssen durch einen Untersuchungshäftling

RechtsprechungFamilienrechtZak 2005/48Zak 2005, 33 Heft 2 v. 15.11.2005

UVG § 2 Abs 1

VO (EWG) 1408/71 : Art 2

Während der Untersuchungshaft ist ein EU-Bürger (hier: ein gleich zu behandelnder türkischer Staatsbürger) kein Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeldbezieher iSd VO (EWG) 1408/71 und kann seinem Kind deshalb nicht unabhängig von dessen Staatsbürgerschaft bzw Wohnsitz im EU-Ausland den Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse vermitteln.

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