Am 19. 10. 2005 wurde im Nationalrat das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 beschlossen, mit dem ua der Ausgleichszulagenrichtsatz für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG) ab 2006 stärker als sonst erhöht wird (obwohl die Regierungsparteien aufgrund der steirischen Landtagswahl die Mehrheit im Bundesrat verloren haben, ist wegen der breiten Zustimmung eine Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens nicht zu erwarten). Damit steht das von diesem Richtsatz abhängige (Unterhalts-)Existenzminimum für das Jahr 2006 fest (siehe die folgende Tabelle).