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Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006

ThemaZak 2005/43Zak 2005, 32 Heft 2 v. 15.11.2005

Stand: Regierungsvorlage 18. 10. 2005 (1158 BlgNR 22. GP)

Mit dem Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 (SchiedsRÄG 2006) soll der vierte Abschnitt der ZPO über Schiedsverfahren (§§ 577 ff) modernisiert werden, wobei sich die Novelle stark am UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit orientiert. Allerdings sind einheitliche Regelungen für alle Schiedsverfahren vorgesehen, die im Übrigen weitgehend dispositiv ausgestaltet sind.

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