Stand: Regierungsvorlage 18. 10. 2005 (1158 BlgNR 22. GP)
Mit dem Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 (SchiedsRÄG 2006) soll der vierte Abschnitt der ZPO über Schiedsverfahren (§§ 577 ff) modernisiert werden, wobei sich die Novelle stark am UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit orientiert. Allerdings sind einheitliche Regelungen für alle Schiedsverfahren vorgesehen, die im Übrigen weitgehend dispositiv ausgestaltet sind.