Mit dem Europäischen Zahlungsbefehl sowie dem Europäischen Vollstreckungstitel, der in der letzten Ausgabe der Zak behandelt wurde, werden dem Gläubiger zwei fakultative Instrumentarien zur Verfügung gestellt, die eine vereinfachte Vollstreckung in jedem Mitgliedstaat und damit eine rasche Einbringlichmachung von unbestrittenen Geldforderungen ermöglichen. Die Beseitigung des Zwischenverfahrens auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Exekutionstitel führt dazu, dass diese so wie eigene Entscheidungen des Vollstreckungsstaats zu behandeln sind. Gleichzeitig werden zugunsten des Schuldners Rechtsschutzgarantien in Form von Zustellungsvorschriften und Rechtsbehelfsmöglichkeiten vorgesehen. Die Erlassung eines Zahlungsbefehls nach der ZPO gegenüber einem Beklagten mit Wohnsitz im Ausland würde nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen.