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Kein Übergang von Unterhaltspflichten des Hofübergebers auf den Übernehmer

RechtsprechungFamilienrechtZak 2005/9Zak 2005, 14 Heft 1 v. 1.11.2005

§ 143 ABGB, § 938 ABGB, § 950 ABGB, § 78 Abs 1 EheG

Ein Übergabevertrag kann nicht schon wegen des krassen Missverhältnisses zwischen Gegenleistung und Übernahmewert als gemischte Schenkung angesehen werden. Eine Schenkung setzt Schenkungsabsicht voraus, die durch das krasse Missverhältnis zwar indiziert, aber nicht zwangsläufig begründet wird.

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