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Keine Aktivlegitimation des Fruchtnießers für die Servitutenklage

RechtsprechungSachenrechtZak 2005/10Zak 2005, 14 Heft 1 v. 1.11.2005

§ 509 ABGB, § 523 ABGB, § 228 ZPO

Nur der Eigentümer der berechtigten Liegenschaft kann die Servitutenklage erheben, nicht hingegen der Fruchtnießer.

OGH 14. 7. 2005, 6 Ob 140/05i

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