vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterschriftenbeglaubigung bei pflegschaftsgerichtlich genehmigtem Grundbuchantrag

RechtsprechungSachenrechtZak 2005/11Zak 2005, 15 Heft 1 v. 1.11.2005

§ 31 Abs 2 GBG, § 53 Abs 3 GBG

Die Unterschrift des Sachwalters auf dem Antrag, ob einer Liegenschaft des Betroffenen eine Rangordnung anzumerken, muss nicht beglaubigt sein, wenn der Antrag mit dem Genehmigungsvermerk des Sachwalterschaftsgerichts versehen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte