§ 387 EO, § 44 JN, § 230a ZPO, § 261 Abs 6 ZPO
Für die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung, die in Verbindung mit einer Klage beantragt wird, ist das Prozessgericht zuständig, sofern die Klage nicht schon a limine zurückgewiesen wird.
§ 387 EO, § 44 JN, § 230a ZPO, § 261 Abs 6 ZPO
Für die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung, die in Verbindung mit einer Klage beantragt wird, ist das Prozessgericht zuständig, sofern die Klage nicht schon a limine zurückgewiesen wird.