vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Handeln auf eigene Gefahr beim Eislaufen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2005/19Zak 2005, 17 Heft 1 v. 1.11.2005

§ 1295 Abs 1 ABGB

Der Schadenersatzanspruch ist nicht wegen Handelns auf eigene Gefahr ausgeschlossen, wenn ein Eisläufer von einem anderen erst verletzt wird, nachdem er das gemeinsame „Fangenspiel“ unterbrochen und sich an den Rand der Eislauffläche begeben hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte